11.10.07 | Herbert Schui
Zeitungsartikel / Beschäftigung
Vor gut zwei Wochen hat der »Spiegel« darüber berichtet, dass der Verfassungsschutz die Linkspartei ausschnüffelt. Viele niedersächsische Zeitungen, so auch die HAN am 24.9., haben darüber informiert. Was will die Linkspartei? Erstens mehr und nicht weniger Sozialstaat, zweitens keine Privatisierung von öffentlichem Eigentum, drittens keine Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Sozialstaat bedeutet soziale Sicherheit und eine Beschäftigungspolitik, die diesen Namen verdient. Mehr Beschäftigung lässt sich erreichen, wenn die Unternehmen mehr Aufträge bekommen. Mehr Nachfrage muss her! In Deutschland ist vor allem der private Verbrauch zu niedrig. Warum? Weil die preisbereinigten, die realen Nettolöhne und die Altersrenten sinken. So ist allein der reale monatliche Nettolohn je abhängig Beschäftigten von 1991 bis 2005 um 3,6 Prozent gesunken, obwohl die Produktivität je Beschäftigten im selben Zeitraum um 21 Prozent angestiegen ist. Da erzeugt also jemand in diesem 15 Jahren gut ein Fünftel mehr, für seinen Lohn kann er sich aber 3,6 Prozent weniger kaufen als vorher. Mit anderen Worten: Die Beschäftigten können Jahr für Jahr einen geringeren Anteil von dem kaufen, was sie herstellen. Was Wunder, wenn es da an Aufträgen für die Unternehmen fehlt! Die Lösung heißt höhere Bruttolöhne – auch, damit die gesetzliche Rentenversichrung genug Einnahmen hat. Also nicht runter mit den sogenannten Lohnebenkosten, d.h. mit den Beiträgen zur Sozialversicherung. Denn das heißt Kürzung der Rente für die Eltern und Großeltern, das bedeutet Rente mit 67. Statt dessen höhere Bruttolöhne, damit nach den Sozialbeiträgen mehr übrig bleibt, und nur wenige Ausnahmen bei der Sozialversicherungspflicht. Wer soll das bezahlen? Die Unternehmen, denn die Beschäftigten produzieren ja jetzt 21 Prozent mehr als vor 15 Jahren!
Die Linke will also die Gewinne begrenzen, damit die Renten sicher sind, der Lebensstandard der Beschäftigten wieder steigt und die Nachfrage und damit die Beschäftigung zunehmen. Ebenfalls will die Linke öffentliches Eigentum – so die Bahn – nicht verscherbeln. Denn das bedeutet höhere Managergehälter, hohe Dividendenzahlungen – aber stillleglegte Strecken dort, wo die üblichen 15 Prozent Profit nicht herauszuschlagen sind.
Was ist an den Forderungen der Linken verfassungsfeindlich? Nach Kriegsende sind mehr als 20 Jahre lang die Löhne mit der Produktivität der Arbeit gestiegen, sind die Renten erhöht worden. Öffentliches Eigentum wurde nur im Ausnahmefall privatisiert. Damals war die Machtbalance in der Gesellschaft so, dass das möglich war. War diese Zeit des zunehmenden Wohlstands, der Vollbeschäftigung eine Zeit des anhaltenden Verfassungsbruchs? Warum schnüffelt der Verfassungsschutz bei derjenigen Partei herum, die diese Sozialstaatstradition in Deutschland weiterführen will? Ist der Verfassungsschutz gegen den Artikel 20 (1) des Grundgesetzes? Da heißt es: »Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.« Und in Artikel 28 (1) lesen wir von den »Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes.« Diese Artikel der Verfassung sind wichtig für uns – für den Verfassungsschutz sollten sie es auch sein.
Zeitungsartikel / Beschäftigung
Verfassungsschutz und Sozialstaat
Brief aus Berlin. Von H. Schui / Harburger Anzeigen und NachrichtenVor gut zwei Wochen hat der »Spiegel« darüber berichtet, dass der Verfassungsschutz die Linkspartei ausschnüffelt. Viele niedersächsische Zeitungen, so auch die HAN am 24.9., haben darüber informiert. Was will die Linkspartei? Erstens mehr und nicht weniger Sozialstaat, zweitens keine Privatisierung von öffentlichem Eigentum, drittens keine Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Sozialstaat bedeutet soziale Sicherheit und eine Beschäftigungspolitik, die diesen Namen verdient. Mehr Beschäftigung lässt sich erreichen, wenn die Unternehmen mehr Aufträge bekommen. Mehr Nachfrage muss her! In Deutschland ist vor allem der private Verbrauch zu niedrig. Warum? Weil die preisbereinigten, die realen Nettolöhne und die Altersrenten sinken. So ist allein der reale monatliche Nettolohn je abhängig Beschäftigten von 1991 bis 2005 um 3,6 Prozent gesunken, obwohl die Produktivität je Beschäftigten im selben Zeitraum um 21 Prozent angestiegen ist. Da erzeugt also jemand in diesem 15 Jahren gut ein Fünftel mehr, für seinen Lohn kann er sich aber 3,6 Prozent weniger kaufen als vorher. Mit anderen Worten: Die Beschäftigten können Jahr für Jahr einen geringeren Anteil von dem kaufen, was sie herstellen. Was Wunder, wenn es da an Aufträgen für die Unternehmen fehlt! Die Lösung heißt höhere Bruttolöhne – auch, damit die gesetzliche Rentenversichrung genug Einnahmen hat. Also nicht runter mit den sogenannten Lohnebenkosten, d.h. mit den Beiträgen zur Sozialversicherung. Denn das heißt Kürzung der Rente für die Eltern und Großeltern, das bedeutet Rente mit 67. Statt dessen höhere Bruttolöhne, damit nach den Sozialbeiträgen mehr übrig bleibt, und nur wenige Ausnahmen bei der Sozialversicherungspflicht. Wer soll das bezahlen? Die Unternehmen, denn die Beschäftigten produzieren ja jetzt 21 Prozent mehr als vor 15 Jahren!
Die Linke will also die Gewinne begrenzen, damit die Renten sicher sind, der Lebensstandard der Beschäftigten wieder steigt und die Nachfrage und damit die Beschäftigung zunehmen. Ebenfalls will die Linke öffentliches Eigentum – so die Bahn – nicht verscherbeln. Denn das bedeutet höhere Managergehälter, hohe Dividendenzahlungen – aber stillleglegte Strecken dort, wo die üblichen 15 Prozent Profit nicht herauszuschlagen sind.
Was ist an den Forderungen der Linken verfassungsfeindlich? Nach Kriegsende sind mehr als 20 Jahre lang die Löhne mit der Produktivität der Arbeit gestiegen, sind die Renten erhöht worden. Öffentliches Eigentum wurde nur im Ausnahmefall privatisiert. Damals war die Machtbalance in der Gesellschaft so, dass das möglich war. War diese Zeit des zunehmenden Wohlstands, der Vollbeschäftigung eine Zeit des anhaltenden Verfassungsbruchs? Warum schnüffelt der Verfassungsschutz bei derjenigen Partei herum, die diese Sozialstaatstradition in Deutschland weiterführen will? Ist der Verfassungsschutz gegen den Artikel 20 (1) des Grundgesetzes? Da heißt es: »Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.« Und in Artikel 28 (1) lesen wir von den »Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes.« Diese Artikel der Verfassung sind wichtig für uns – für den Verfassungsschutz sollten sie es auch sein.
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