26.02.08 | Herbert Schui
Zeitungsartikel / Geld/Währung, Finanzen
Die Rettung der IKB erweist sich für den Steuerzahler als Fass ohne Boden, weil die beiden zuständigen Minister nicht strategisch denken
In der IKB-Krise verhalten sich die zuständigen Minister und die KfW wie Eigentümer eines alten Autos: Zu viel schon haben sie in die Reparatur gesteckt. Jetzt können sie nicht mehr Nein sagen. Die staatlichen Stellen haben sich früh und unnötig darauf festgelegt, die IKB zu retten. Eine Pleite würde, so das Argument, das Ansehen des Finanzplatzes Deutschland stark schädigen.
Strategisch richtig waren diese öffentlichen Erklärungen nicht. Denn das materielle Problem besteht darin, dass der Bankrott einer Bank, hier der IKB, den Serienbankrott vieler anderer Finanzinstitutionen auslösen kann. Eine solche Finanzkrise kann der Staat nicht zulassen.
Dies ist den privaten Banken restlos klar – und so ist die Verantwortung recht asymmetrisch verteilt: Die Banken gehen unbekümmert Risiken ein im Vertrauen darauf, dass der Staat nicht anders kann, als ihren Bankrott abzuwenden. Diese Asymmetrie ist die Legitimation für mehr staatliche Regulierung, sprich: für gesetzliche Risikobegrenzung.
Das aber ist eine Aufgabe für die Zukunft. Im IKB-Fall haben Wirtschaftsminister Michael Glos, Finanzminister Peer Steinbrück und die KfW-Chefin Ingrid Matthäus-Maier einen gravierenden strategischen Fehler begangen. Sie haben nie gedroht, die IKB bankrott gehen zu lassen. Folglich konnten die Gläubiger der IKB (private Kreditinstitute, Versicherungen, Sparkassen und Ähnliches) sicher sein, dass sie ihre verbrieften und nicht verbrieften Forderungen gegenüber der IKB (zum 31. 3. 2007: 53 Mrd. Euro) nie würden abschreiben müssen. Diese Sicherheit hat sie veranlasst, sich an der Stützung der IKB äußerst zurückhaltend zu beteiligen.
Sicherlich ist der Staat in der Zwickmühle: Wenn wahrscheinlich ist, dass die Gläubigerinstitute nicht in der Lage sind, ihre Forderungen abzuschreiben, ohne selbst insolvent zu werden, ist die Drohung des Staates leer. Folglich muss der Staat glaubwürdig androhen können, dass er den Bankrott der IKB in Kauf nimmt, dass er aber den Bankrott anderer Institute verhindern wird.
Dies kann dann überzeugen, wenn die KfW beziehungsweise der Staat den betroffenen Instituten nachrangige, langfristige Darlehen in Aussicht stellt, soweit die erforderlichen Abschreibungen ihre Möglichkeiten übersteigen. Diese Darlehen müssen sicher nicht die Höhe der gesamten Verbindlichkeiten der IKB haben. Denn zunächst müssen die Institute mit ihren Reserven einstehen. Sind die 53 Mrd. Euro breit gestreut, halten also viele Institute Forderungen, dann wird sich der Umfang der Nachrangdarlehen niedrig stellen, weil jedes Institut nur geringe Forderungen hat. Ein Teil kann überdies von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken übernommen werden, ein anderer Teil, dies gilt für Privatpersonen, vom Einlagensicherungsfonds.
Private müssten mitsanieren
Genau dies hätten die KfW und die Ministerien überprüfen müssen. Je niedriger die tatsächlich nötigen Nachrangdarlehen für gefährdete Institute, umso glaubwürdiger die Drohung des Staates, den IKB-Bankrott hinzunehmen – und umso mehr Bereitschaft der privaten Finanzinstitutionen, sich an einer Sanierung zu beteiligen. Die KfW hätte sich dann von ihnen den staatlichen Anteil an der Sanierung abhandeln lassen können. Beim Bankrott der IKB wäre sicherlich die Beteiligung der KfW an der IKB abzuschreiben gewesen. Die Bereitschaft hierzu ist dann glaubwürdig, wenn der öffentliche Beitrag zur Sanierung der IKB den restlosen Verlust der Beteiligung übersteigt. (Die jetzige Lösung – teuer sanieren und dann sogleich zu einem geringen Preis verkaufen – ist die schlechteste Variante.)
Entscheidend wäre also gewesen, die Bankrottvariante glaubwürdig aufzubauen. Dieses strategische Denken aber fehlt offensichtlich bei Glos, Steinbrück und Matthäus-Maier. Sie wissen offenbar bis jetzt nicht, wer welche Forderungen in welcher Höhe gegenüber der IKB hat. Diese Information aber wäre die Grundlage für mehr Druck auf die privaten Finanzinstitute gewesen.
Denn nicht nur die anderen Eigentümer der Bank, Sal. Oppenheim und die Industriestiftung mit zusammen 17 Prozent Beteiligung, sind zur Sanierung heranzuziehen. Es hätten sich die Verbindlichkeiten der IKB als ein zweiter strategischer Ansatzpunkt nutzen lassen.
Zeitungsartikel / Geld/Währung, Finanzen
Wie man glaubwürdig mit Bankrott droht
Von Herbert Schui / Financial Times DeutschlandDie Rettung der IKB erweist sich für den Steuerzahler als Fass ohne Boden, weil die beiden zuständigen Minister nicht strategisch denken
In der IKB-Krise verhalten sich die zuständigen Minister und die KfW wie Eigentümer eines alten Autos: Zu viel schon haben sie in die Reparatur gesteckt. Jetzt können sie nicht mehr Nein sagen. Die staatlichen Stellen haben sich früh und unnötig darauf festgelegt, die IKB zu retten. Eine Pleite würde, so das Argument, das Ansehen des Finanzplatzes Deutschland stark schädigen.
Strategisch richtig waren diese öffentlichen Erklärungen nicht. Denn das materielle Problem besteht darin, dass der Bankrott einer Bank, hier der IKB, den Serienbankrott vieler anderer Finanzinstitutionen auslösen kann. Eine solche Finanzkrise kann der Staat nicht zulassen.
Dies ist den privaten Banken restlos klar – und so ist die Verantwortung recht asymmetrisch verteilt: Die Banken gehen unbekümmert Risiken ein im Vertrauen darauf, dass der Staat nicht anders kann, als ihren Bankrott abzuwenden. Diese Asymmetrie ist die Legitimation für mehr staatliche Regulierung, sprich: für gesetzliche Risikobegrenzung.
Das aber ist eine Aufgabe für die Zukunft. Im IKB-Fall haben Wirtschaftsminister Michael Glos, Finanzminister Peer Steinbrück und die KfW-Chefin Ingrid Matthäus-Maier einen gravierenden strategischen Fehler begangen. Sie haben nie gedroht, die IKB bankrott gehen zu lassen. Folglich konnten die Gläubiger der IKB (private Kreditinstitute, Versicherungen, Sparkassen und Ähnliches) sicher sein, dass sie ihre verbrieften und nicht verbrieften Forderungen gegenüber der IKB (zum 31. 3. 2007: 53 Mrd. Euro) nie würden abschreiben müssen. Diese Sicherheit hat sie veranlasst, sich an der Stützung der IKB äußerst zurückhaltend zu beteiligen.
Sicherlich ist der Staat in der Zwickmühle: Wenn wahrscheinlich ist, dass die Gläubigerinstitute nicht in der Lage sind, ihre Forderungen abzuschreiben, ohne selbst insolvent zu werden, ist die Drohung des Staates leer. Folglich muss der Staat glaubwürdig androhen können, dass er den Bankrott der IKB in Kauf nimmt, dass er aber den Bankrott anderer Institute verhindern wird.
Dies kann dann überzeugen, wenn die KfW beziehungsweise der Staat den betroffenen Instituten nachrangige, langfristige Darlehen in Aussicht stellt, soweit die erforderlichen Abschreibungen ihre Möglichkeiten übersteigen. Diese Darlehen müssen sicher nicht die Höhe der gesamten Verbindlichkeiten der IKB haben. Denn zunächst müssen die Institute mit ihren Reserven einstehen. Sind die 53 Mrd. Euro breit gestreut, halten also viele Institute Forderungen, dann wird sich der Umfang der Nachrangdarlehen niedrig stellen, weil jedes Institut nur geringe Forderungen hat. Ein Teil kann überdies von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken übernommen werden, ein anderer Teil, dies gilt für Privatpersonen, vom Einlagensicherungsfonds.
Private müssten mitsanieren
Genau dies hätten die KfW und die Ministerien überprüfen müssen. Je niedriger die tatsächlich nötigen Nachrangdarlehen für gefährdete Institute, umso glaubwürdiger die Drohung des Staates, den IKB-Bankrott hinzunehmen – und umso mehr Bereitschaft der privaten Finanzinstitutionen, sich an einer Sanierung zu beteiligen. Die KfW hätte sich dann von ihnen den staatlichen Anteil an der Sanierung abhandeln lassen können. Beim Bankrott der IKB wäre sicherlich die Beteiligung der KfW an der IKB abzuschreiben gewesen. Die Bereitschaft hierzu ist dann glaubwürdig, wenn der öffentliche Beitrag zur Sanierung der IKB den restlosen Verlust der Beteiligung übersteigt. (Die jetzige Lösung – teuer sanieren und dann sogleich zu einem geringen Preis verkaufen – ist die schlechteste Variante.)
Entscheidend wäre also gewesen, die Bankrottvariante glaubwürdig aufzubauen. Dieses strategische Denken aber fehlt offensichtlich bei Glos, Steinbrück und Matthäus-Maier. Sie wissen offenbar bis jetzt nicht, wer welche Forderungen in welcher Höhe gegenüber der IKB hat. Diese Information aber wäre die Grundlage für mehr Druck auf die privaten Finanzinstitute gewesen.
Denn nicht nur die anderen Eigentümer der Bank, Sal. Oppenheim und die Industriestiftung mit zusammen 17 Prozent Beteiligung, sind zur Sanierung heranzuziehen. Es hätten sich die Verbindlichkeiten der IKB als ein zweiter strategischer Ansatzpunkt nutzen lassen.


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