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Der Sozialstaat war und ist finanzierbar.

Prof. Dr. Herbert Schui, MdB

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16.10.08 |  Herbert Schui
Rede / Geld/Währung, Finanzen

Die Bundesregierung muss endlich ihre Verantwortung für das Eintreiben der Steuern wahrnehmen




Dr. Herbert Schui (DIE LINKE)
Die Steuergesetze gelten für alle gleichermaßen. Das verlangt der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Er ist unvereinbar damit, dass Finanzämter «Durchwinktage» einrichten oder erwägen, um Einkommensmillionäre nicht mehr zu überprüfen, unvereinbar damit, dass Bundesländer Sonderprüfungen »herunterfahren«, dass Steuerverwaltungen zu nachlässigem Steuervollzug angewiesen werden, ja, dass Bundesländer sogar damit um Unternehmen werben, dass sie auf intensive Steuerprüfungen verzichten.
Solche Fälle sind allseits bekannt. Der Bundes-rechnungshof stellt seit Jahren regelmäßig fest, dass der Gleichheitsgrundsatz durch laxen Steuervollzug durch die Bundesländer verletzt wird. Das Bundesfinanzministerium teilt mit, dass die Gefahr einer zweifelhaften Standortpolitik der Bundesländer, zum Beispiel über die Prüffrequenz, nicht von der Hand zu weisen ist.
 Hier steht also seit Jahren der Vorwurf im Raum, dass die Bundesländer vorsätzlich die Verfassung brechen, um im Standortwettbewerb Vorteile zu erlangen. Das kann das Parlament nicht dulden. Es kann nicht hinnehmen, dass sich die Exekutive weigert, die Gesetze durchzusetzen, die vom Parlament erlassen wurden.
Die Bundesregierung hat die Letztverantwortung für den Gesetzesvollzug. Sie wird dieser Verantwortung nicht gerecht. Es reicht nicht, regelmäßig die Pflichtverletzung durch die Bundesländer fest-zustellen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Der Bund verfügt über das konkrete Weisungsrecht. Er kann ein Land anweisen, nur speziell ausgebildete Mitarbeiter mit einem bestimmten Verfahren zu befassen. Bei unzureichender Prüfhäufigkeit und -intensität durch die Bundesländer ist er zum Einschreiten verpflichtet. Der Bund kann spätestens seit der Föderalismusreform I einheitliche Verwaltungsgrundsätze, gemeinsame Vollzugsziele und Regelungen bestimmen und allgemeine fachliche Anweisungen erteilen. Diese sind für die Bundesländer bindend, solange die Mehrheit der Länder nicht widerspricht. Sollten einzelne Länder hiergegen verstoßen, muss die Bundesregierung bereit sein, ihre Zuständigkeit vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen, ähnlich wie dies im Kompetenzstreit beim Atomrecht der Fall war. Dies erfordert die Bereitschaft, von der pauschalen Konsensorientierung zum Konflikt mit den Bundes-ländern überzugehen. Dies ist bei einem anhalten-den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angemessen.
 Das Parlament hat diese Möglichkeiten nicht. Der Bundestag ist aber der Gesetzgeber, dessen Gesetze nicht konsequent vollzogen werden. Im Ergebnis sind diejenigen die Dummen, denen die Steuer direkt vom Lohn abgezogen wird. Es bleibt dem Parlament daher nur, die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern – oder eine andere Regierung zu wählen.












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