Arbeitspapiere
Bürgerversicherung
Gegenwärtig wird die gesetzliche Krankenversicherung zur Hälfte vom Sektor Unternehmen finanziert und zur anderen Hälfte von demjenigen Segment des Sektors private Haushalte, der pflichtversichert ist. Die Verteilungswirkungen sind nicht unerheblich. Das Gewinn- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte wird zur Finanzierung unmittelbar nicht herangezogen. Mittelbar allerdings ist dieses Segment dennoch an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Dies ist in dem Ausmaß der Fall, wie die ausgeschütteten Gewinne der Kapitalgesellschaften und die entnommenen Gewinne der Unternehmen ohne eigenen Rechtspersönlichkeit deswegen niedriger ausfallen, weil der Unternehmensgewinn vor Ausschüttung oder Entnahme um die Zahlungen an die gesetzliche Krankenversicherung niedriger ausfällt. Diejenigen Gewinn- und Vermögenseinkommen des Sektors private Haushalte, die nicht aus Gewinnausschüttung oder Gewinnentnahme stammen, werden durch die Belastung der Gewinne mit Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht zu deren Finanzierung herangezogen.
Wenn die Bürgerversicherung die gegenwärtige gesetzliche Krankenversicherung vollständig ablöst – und nicht als Ergänzung zur Finanzierung der Defizite gedacht ist –, dann wird die Versicherung einzig vom Sektor private Haushalte finanziert, während die Gewinne der Unternehmen um seine vormaligen Zahlungen an die Versicherung ansteigen. Ein Teil dieser zusätzlichen Gewinne fließt wiederum in Form von Ausschüttungen und Entnahmen an die privaten Haushalte und wird dort im Rahmen der Bürgerversicherung zu Beiträgen herangezogen. Von Interesse ist die Antwort auf die Frage, ob bei der alten gesetzlichen Krankenversicherung oder bei der neuen Bürgerversicherung der Gewinn (im Sinne des Nicht-Arbeitnehmereinkommens insgesamt, also einschließlich Zinseinnamen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung usw. als Einkommen des Sektors Unternehmen und als Einkommen des Sektors private Haushalte) stärker zur Finanzierung herangezogen wird. Zu klären sind demnach zwei Fragen, nämlich,
(1) ob der Abgabenquotient bei der Bürgerversicherung auf das Einkommen des Sektors private Haushalte und damit auf das Lohneinkommen höher oder niedriger ausfällt als die gegenwärtige Abgabenquote auf Lohneinkommen,
(2) ob die Belastung der Gewinne (das Nicht-Lohneinkommen insgesamt) bei der herkömmlichen Finanzierung der Krankenversicherung höher oder niedriger ist als bei der Bürgerversicherung.
Wie die jeweilige Belastung aussieht, lässt sich anhand eines kleinen Modells darstellen. Sollen die Einnahmen der Krankenversicherung bei beiden Verfahren gleich sein, dann gilt, weil KG = KB:
(1) 2aL = beL + bgP
a ist der Beitragsatz der gesetzlichen Versicherung, L die versicherungspflichtige Bruttolohnsumme. KG=2aL, weil die Unternehmen ebenfalls aL an die Versicherung abführen. b steht für den Beitragsatz der Bürgerversicherung. Belastet mit diesem Satz wird die Lohnsumme L und das Nicht-Lohneinkommen der privaten Haushalte gP. Da aber alle Lohneinkommen durch die Bürgerversicherung belastet werden sollen, muss L auf der rechten Seite von (1) mit dem Parameter e>0 multipliziert werden. P stellt das gesamtwirtschaftliche Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen dar (Y = eL + P; eL ist die tatsächliche Lohnsumme, nicht die gegenwärtig beitragspflichtige), der Parameter g misst den Anteil von P, der an den Sektor private Haushalte fließt. Wird (1) nach a aufgelöst, so folgt:
(2) a= 1/2eb + bgP/2L
Die Relation Profit- zu Lohnsumme P/eL wird mit m bezeichnet. P/L = em
Ob der Beitragsatz a größer oder kleiner ist als der Beitragsatz b (bei KG = KB) lässt sich nun leicht überprüfen. Aus (2) folgt
(3) a = b e+gem/2 = b e(1+gm)/2
Soweit der Term
e(1+gm)/2 > 1, ist der Beitragsatz bei der Bürgerversicherung (b) kleiner als bei der herkömmlichen gesetzlichen Krankenversicherung (a). g beläuft sich auf 0,8 bis 0,9 (80 bis 90% des Nicht-Arbeitseinkommen fließen an den Sektor private Haushalte), bei einer Lohnquote von rund 70% nimmt m einen Wert von 3/7 an, also rund 0,4. Demnach beläuft sich gm auf 0,3 bis 0,4. Definitionsgemäß gilt e>1. e muss bei diesen Annahmen einen Wert von 1,6 annehmen, wenn a = b. Soweit e aber 1,6 unterschreitet, wird der Beitragssatz der Bürgerversicherung höher ausfallen müssen als der Beitragssatz der herkömmlichen Versicherung. e kann niedriger ausfallen, wenn der Verteilungsparameter m und/oder die Beteiligung des Haushaltssektors an der Gewinnsumme insgesamt (Parameter g) hoch ausfallen. Wenn b > a, dann bedeutet dies auch, dass die Abgaben vom Lohn bei der Bürgerversicherung höher ausfallen müssen, als dies bislang bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall war.
Wichtig ist ebenfalls, dass das Modell denselben Finanzierungsaufwand bei beiden Versicherungstypen unterstellt. Wenn aber alle in der neuen Versicherung pflichtversichert sind, ist zu vermuten, dass KB > KG. Soweit KG h = KB und h > 1, gilt für Gleichung (1):
(1a) 2ahL = beL + bgP
Für (3) gilt entsprechend:
(3a) a = b e(1+gm)/2h
Wegen h>1 sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Term Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit b < a sinkt und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Beitragssatz für Lohneinkommen bei der Bürgerversicherung niedriger ausfällt als bei der herkömmlichen gesetzlichen Krankenversicherung.
Die zweite Frage ist, welcher Versicherungstyp die Gewinne höher belastet. Bei der traditionellen Krankenversicherung wird aus dem Gewinn das Produkt aus versicherungspflichtiger Lohnsumme L und Beitragssatz a an die Versicherung abgeführt. Die Belastungsquote für den Gewinn insgesamt beläuft sich demnach auf
va = aL/P = a/em
Bei der Bürgerversicherung wird das Gewinneinkommen der privaten Haushalte PH mit dem Satz b belastet. Wegen PH = gP gilt bei der Bürgerversichtung für die Belastung der Gewinne:
vb = bg
Gleichung (3) lässt sich für eine Überprüfung nutzen.
(3) a = b e(1+gm)/2
Wird (3) durch em dividiert, so folgt:
(4) a/em= b e(1+gm)/2em
Wird die rechte Seite von (4) mit g erweitert, so folgt nach Umformen
a/em= bg e(1+gm)/2gem = bg 1/2 ( 1/gm 1/e )
va = vb 1/2 ( 1/gm 1/e )
va < vb , wenn 1/2 ( 1/gm 1/e ) < 1
Wird für gm wieder ein Wert von 0,3 bis 0,4 unterstellt, so folgt für 1/gm 2,5 bis 3,3. 1/2gm beträgt dann 1,25 bis1,65. Wegen e>1 ergibt sich für 1/2e ein Wert zwischen Null und 1, so dass der Term
1/2 ( 1/gm 1/e ) > 1
Wenn die Größenordnung für g und m zutreffen, so gilt
va > vb
Demnach wird die Bürgerversicherung die volkswirtschaftliche Gewinnsumme weniger belasten, als dies bei der gegenwärtigen gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Lediglich bei recht hohen Werten für die Papameter g, m und e würde die neue Regelung den Gewinn stärker belasten. Dies ist der Fall bei einer sehr hohen Gewinnquote (m), einem sehr großen Anteil des Sektors private Haushalte am gesamtwirtschaftlichen Gewinn (g) und einem sehr niedrigen Anteil der versicherungspflichtigen Personen an den lohn- und Gehaltsempfängern insgesamt (e).





