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Der Sozialstaat war und ist finanzierbar.

Prof. Dr. Herbert Schui, MdB

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01.10.06 |  Herbert Schui
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Wann ist der Haushalt verfassungsgerecht: Sind wir jetzt alle wieder Keynesianer?


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Bei der Haushaltsdebatte hat Finanzminister Steinbrück entschieden betont: Der Bundeshaushalt ist im Einklang mit der Verfassung.
Die Regierung könne sehr gut begründen, dass dies zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erlaubt sei. Wirklich begründet aber hat die Regierung das nicht. Wie oft, ersetzt sie auch hier klare Analyse durch Beteuerungen. Denn haben wir von der Regierung tatsächlich gehört, worin, genau, das Ungleichgewicht besteht? Sagt sie, wie im Einzelnen, die geplante Neuverschuldung dieses Ungleichgewicht abwehrt? Die oppositionelle FDP – sie scheint am ehesten geneigt, der Regierung Verfassungsbruch vorzuwerfen – verhält sich ähnlich wie die Regierung: Sie verdächtigt und deutet an, eine klare Beweisführung aber bringt sie nicht.

Artikel 115 des Grundgesetzes erlaubt eine Kreditaufnahme, die die öffentlichen Investitionen übersteigt, wenn dies „zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ notwendig ist. Was ein solches Gleichgewicht ist, definiert Paragraf 1 des Stabilitätsgesetzes: Es sind dies ein stabiles Preisniveau, ein hoher Beschäftigungsstand, ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht und ein angemessenes Wachstum. Mit Sicherheit nicht im Gleichgewicht sind der Arbeitsmarkt und die Außenwirtschaft: Im Jahr 2005 beträgt Arbeitslosenquote 11,7 Prozent; der Überschuss bei der Handelsbilanz beträgt 161 Milliarden, bei der Leistungsbilanz sind es immer noch 92 Milliarden Euro. So vorteilhaft, wie diese Außenwirtschaftsbilanz für Deutschland auch aussieht: Die Außenwirtschaft ist nicht im Gleichgewicht.

Dass der Arbeitsmarkt ins Gleichgewicht gebracht werden muss, leuchtet unmittelbar ein. Bei der Leistungsbilanz scheint dies weniger einsichtig. Exportüberschüsse werden als wirtschaftlicher Erfolg verstanden. Diese Lesart jedoch ist falsch. Denn Überschüsse sind Defizite anderer Länder, und die Defizitländer sind gezwungen, zu einer ausgeglichenen Außenwirtschaftsbilanz zu kommen. Bei den meisten Ländern ist dies eine Frage ihrer internationalen Zahlungsfähigkeit, also ihrer Devisenreserven. Die USA sind hier eine Ausnahme, weil der US-Dollar Weltgeld ist. Aber dessen Ansehen als Weltreservewährung sinkt, wenn er wegen der Finanzierung der US-Handelsbilanzdefizite zu reichlich angeboten wird. Folglich gibt es ein ausgeprägtes Interesse in den USA, der Abwertung des Dollar (als Folge der unausgeglichenen Außenwirtschaftsbilanz) ein Ende zu setzten. Da die Dollarabwertung bislang das US-Defizit nicht verringert hat, bleibt nur noch die Möglichkeit, das Wachstum durch Zinserhöhungen zu drosseln. Eine solche Politik verringert die Importe der USA – und damit auch die Exporte ihrer Handelspartner. Im schlimmsten Fall kann dies eine weltweite Stagnation auslösen. Denn besonders Deutschland wird bei nachlassenden Exporten viel an Wachstum einbüßen.

Für die keynesianischen Ökonomen war dies seit den Jahren nach 1929 klar: Nicht einfach das Defizitland, vor allem das Überschussland trägt die Verantwortung, das Außenhandelsungleichgewicht zu beseitigen. Die Politik, mit der dies erreicht werden kann, ist leicht zu beschreiben. Das Überschussland muss durch mehr Nachfrage zu mehr Wachstum kommen. Ausgelöst werden kann mehr Nachfrage durch höhere Staatsdefizite. Nimmt das Wachstum aus diesen Gründen zu, dann steigen die Importe, Überschüsse und Defizite verringern sich. Die Lösung besteht demnach nicht in weniger Exporten des Überschusslandes, sondern in mehr Wachstum und mehr Importen.

Das ist die Wirtschaftstheorie, die dem Artikel 115 des Grundgesetzes und dem Stabilitätsgesetz von 1967 zugrunde liegt. Diese Wirtschaftstheorie ist keynesianisch. Sie behauptet: Wachstum und Beschäftigung hängen von der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage ab. Damit stellt diese Theorie eindeutig in Abrede, dass niedrige Lohnkosten zu mehr Produktion und Beschäftigung führen würden.

In einem Urteil aus dem Jahr 1989 hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes (2BvF 1/82) die nachfragetheoretische Strategie zur Abwehr von wirtschaftlichen Ungleichgewichten bekräftigt: Die Kreditaufnahme des Staates „muss nach Umfang und Verwendung bestimmt und geeignet sein, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren; hierzu müssen die Ursachen der Störung mit in Betracht gezogen werden.“ Der Bundesregierung ist im Sinne dieses Urteil vorzuhalten, dass sie die Ungleichgewichte, besonders das außenwirtschaftliche, nicht klar benannt hat. Aber dennoch: Objektiv ist der jetzt beschlossene Haushalt mit der Verfassung in Einklang. Die Voraussetzung hierfür ist die Gültigkeit keynesianischer Wirtschaftstheorie. Ist die Regierung dagegen der Auffassung, dass mehr Wachstum mit niedrigeren Lohnkosten zu erreichen ist, dann kann sie nicht behaupten, mit der Neuverschuldung ließe sich ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht herstellen. Regierung hat demnach die Wahl: Entweder versteht sie sich auf keynesianische Wirtschaftstheorie. Dann ist der Haushalt in Einklang mit der Verfassung. Oder sie hält an der Devise »mehr Wachstum durch weitere Deregulierung des Arbeitsmarktes« fest. Dann aber ist die Neuverschuldung nicht mehr legitimiert. Sie wäre ja nicht geeignet, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren.











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